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   BSG, 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B   

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https://dejure.org/2005,27492
BSG, 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B (https://dejure.org/2005,27492)
BSG, Entscheidung vom 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B (https://dejure.org/2005,27492)
BSG, Entscheidung vom 29. April 2005 - B 11a/11 AL 283/04 B (https://dejure.org/2005,27492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AlhiV § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3; SGB III § 193 Abs. 2
    Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe, Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BSG, 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B
    Eine Rechtsfrage ist grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig, wenn das Bundessozialgericht (BSG) sie bereits entschieden hat (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 29.04.2005 - B 11a/11 AL 283/04 B
    Sie kann aber erneut klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang und mit nicht von vornherein abwegigen Einwänden entgegengetreten wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2008 - L 7 AS 143/07

    Einsatz von Vermögen zur Behebung einer aktuellen Hilfsbedürftigkeit bei der

    Da eine derartige Geldanlage ansonsten kein Schonvermögen darstellen würde (BSG, 29. April 2005 - B 11a/11 AL 283/04 B -), räumt der ab 01. Januar 2005 angefügte § 165 Abs. 3 VVG dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit ein, auch bei älteren Kapitallebensversicherungen einen Ausschluss der Verwertbarkeit vor dem Eintritt in den Ruhestand bis zu einem Höchstbetrag von 13.000,00 EUR zu vereinbaren.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - L 6 U 73/06

    Nachberechnung von Verletztengeld aufgrund der Gemeinsamen Erklärung der

    Denn es handelt sich um eine Einzelfallproblematik auslaufenden Rechts, bei der angesichts der Mitteilung der Beklagten vom 30. März 2007 - und der seither verstrichenen Zeit - keine nennenswerte Zahl vergleichbarer Streitigkeiten ersichtlich ist, die einer Entscheidung bedürften (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 29. April 2005 - B 11a/11 AL 283/04 B - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2006 - L 6 AL 213/05

    Anforderungen an die Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    An der Klärung auslaufenden Rechts besteht jedenfalls sofern - wie hier - nicht noch eine nennenswerte Zahl von vergleichbaren Fällen zu entscheiden ist, kein allgemeines Interesse im Sinne von § 144 SGG (vgl. zuletzt BSG, Beschluss vom 29. April 2005 B 11a/11 AL 283/04 B, zit. nach Juris-Datenbank).
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